Verkaufs- und Lieferbedingungen der DURATEC Analysentechnik GmbH, Hockenheim
1. Geltungsbereich
Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen DURATEC Analysentechnik GmbH (im folgenden DURATEC genannt) und dem Besteller bzw. Kunden gelten ausschließlich unsere Verkauf- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
DURATEC weist darauf hin, dass für bestimmte Leistungen wie z.B. Sonderanfertigungen, besondere Bedingungen Anwendung finden, die die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen ergänzen oder modifizieren können.
2. Angebot, Vertragsabschluss
Alle Angebote der DURATEC sind freibleibend und werden für DURATEC erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bindend. Die in Katalogen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar und sind unverbindlich.
Für alle Kanäle der Bereitstellung von Produktdaten bzw. jeglicher anderer Informationen (sei es digital oder Print) durch uns gilt: Bei den Inhalten handelt es sich um eine unverbindliche und orientierende Auskunft. Die Inhalte werden ständig von uns aktualisiert. Fehler sind hierbei grundsätzlich nicht auszuschließen. Irrtümer behalten wir uns vor.
Alle Verträge bzgl. der Lieferungen und Leistungen der DURATEC, die nicht der Schriftform genügen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung durch DURATEC.
Bei Geschäftsabschlüssen im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung, es sei denn der Besteller bzw. Kunde ist Verbraucher im Sinne des BGB.
3. Berechnung, Zahlungsmodalitäten
Der Preis für die gelieferte Ware bzw. für die erbrachte Leistung gilt nur für den vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Ab Eingang der schriftlichen Bestellung bei DURATEC oder der unter 2. genannten Bestätigung durch DURATEC sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreise innerhalb einer Lieferfrist von 60 Tagen bindend. Bei längerer Lieferzeit ist DURATEC bei nachträglicher Erhöhung des Einstandspreises durch Zölle, Steuern, Frachten, Löhne, Währungskursänderungen, höhere Gewalt, nicht vorhersehbare störende Ereignisse, u.ä., dazu berechtigt, mit diesen Kosten den Besteller bzw. Kunden auch nachträglich zu belasten.
Sollte der Besteller bzw. Kunde einen Auftrag mit Zustimmung von DURATEC stornieren, kann DURATEC ohne weiteren Nachweis 25% des aktuellen Listenpreises der Ware als Entschädigung vom Besteller bzw. Kunden geltend machen. Erfolgt die Stornierung ohne Zustimmung von DURATEC oder erst nach Auslieferung der Ware sind zusätzlich sämtliche durch den Versand entstandenen Kosten (Hin- und Rückfracht, Zoll- abfertigung, u.ä.) durch den Besteller bzw. Kunden zu tragen. Bei einem Bestellwert von weniger als 50,- netto ist DURATEC berechtigt, eine Pauschale von 20,- netto zur Kompensation des Abwicklungsaufwands in Rechnung zu stellen.
Der Preis wird mit Lieferung der bestellten Ware oder mit der erbrachten Leistung fällig. Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen zu erbringen. Es gelten die speziellen Zahlungsmodalitäten der betreffenden – für die Lieferung bzw. Leistung erstellten – Rechnung. Gegenüber Forderungen der DURATEC kann der Besteller bzw. Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers bzw. Kunden ist DURATEC – unbeschadet sonstiger Rechte von DURATEC – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Die Liefer- bzw. Leistungspflichten ruhen, solange der Besteller bzw. Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz geltend gemacht – § 288 BGB.
4. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hockenheim. Die Gefahren des Transports gehen zu Lasten des Bestellers bzw. Kunden. Die Sendung wird von DURATEC nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers bzw. Kunden und auf Kosten des Bestellers bzw. Kunden gegen Diebstahl, Bruch- Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
Es gilt deutsches Recht. Sofern der Besteller bzw. Kunde Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der DURATEC Analysentechnik GmbH vereinbart.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DURATEC. Der Vorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
Sollte der Besteller bzw. Kunde die Ware vor der vollständigen Bezahlung weiterveräußert haben, so gelten seine Ansprüche gegen den dritten Erwerber als an DURATEC abgetreten. Dies gilt auch für das erworbene Miteigentum als auch für offene Forderungen aus Kundendienstleistungen.
6. Gewährleistung und Haftung
Der Besteller bzw. Kunde hat unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Im übrigen finden die Regelungen des § 377 HGB Anwendung.
DURATEC hat – unter Ausschluss weitergehender Rechte des Bestellers bzw. Kunden – rechtzeitig angezeigte Mängel an der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware nachzuliefern bzw. eine erbrachte Leistung nachzubessern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller bzw. Kunde die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Die Bestimmungen der §§ 282 und 283 BGB bleiben unberührt. Reklamierte Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
Ansprüche gegen DURATEC aus vertraglichen Pflichtverletzungen, die DURATEC zu vertreten hat, verjähren nach Ablauf von einem Jahr. Dies gilt nicht für vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen sowie für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschrif- ten. Die Rechte eines Verbrauchers nach § 475 BGB bleiben unberührt. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern der Mangel darauf beruht, dass der Besteller bzw. Kunde oder ein Dritter – ohne Zustimmung der DURATEC – Waren verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat.
7. Datenschutz
Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Zum Zwecke der Durchführung des Auftrages werden personen- bzw. unternehmensbezogene Daten des Bestellers bzw. Kunden erhoben, verarbeitet, gespeichert, genutzt und weitergegeben. Der Besteller bzw. Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung und Weitergabe ausdrücklich zu.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Bestellung beteiligt sind. Die Daten werden nur zur Abwicklung der Bestellung und Verbesserung der Abwicklung genutzt. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte für andere Zwecke erfolgt nicht.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden Verkaufs- und Lieferungs- bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Eine durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen etwa entstehenden Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien sinngemäß auszufüllen.