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Verkaufs- und Lieferbedingungen der DURATEC Analysentechnik GmbH, Hockenheim


1. Geltungsbereich

Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen DURATEC Analysentechnik GmbH (im folgenden DURATEC genannt) und dem Besteller bzw. Kunden gelten ausschließlich unsere Verkauf- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

DURATEC weist darauf hin, dass für bestimmte Leistungen wie z.B. Sonderanfertigungen, besondere Bedingungen Anwendung finden, die die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen ergänzen oder modi- fizieren können.

2. Angebot, Vertragsabschluss

Alle Angebote der DURATEC sind freibleibend und werden für DURATEC erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bindend. Die in Katalogen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar und sind unver- bindlich.

Alle Verträge bzgl. der Lieferungen und Leistungen der DURATEC, die nicht der Schriftform genügen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung durch DURATEC.

Bei Geschäftsabschlüssen im Rahmen des elektronischen Geschäfts- verkehrs findet § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung, es sei denn der Besteller bzw. Kunde ist Verbraucher im Sinne des BGB.

3. Berechnung, Zahlungsmodalitäten

Der Preis für die gelieferte Ware bzw. für die erbrachte Leistung gilt nur für den vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und Son- derleistungen werden gesondert berechnet.

Ab Eingang der schriftlichen Bestellung bei DURATEC oder der un- ter 2. genannten Bestätigung durch DURATEC sind die zu diesem Zeit- punkt gültigen Listenpreise innerhalb einer Lieferfrist von 60 Tagen bin- dend. Bei längerer Lieferzeit ist DURATEC bei nachträglicher Erhöhung des Einstandspreises durch Zölle, Steuern, Frachten, Löhne, Währungs- kursänderungen, höhere Gewalt, nicht vorhersehbare störende Ereignis- se, u.ä., dazu berechtigt, mit diesen Kosten den Besteller bzw. Kunden auch nachträglich zu belasten.

Sollte der Besteller bzw. Kunde einen Auftrag mit Zustimmung von DURATEC stornieren, kann DURATEC ohne weiteren Nachweis 25% des aktuellen Listenpreises der Ware als Entschädigung vom Besteller bzw. Kunden geltend machen. Erfolgt die Stornierung ohne Zustimmung von DURATEC oder erst nach Auslieferung der Ware sind zusätzlich sämtli- che durch den Versand entstandenen Kosten (Hin- und Rückfracht, Zoll- abfertigung, u.ä.) durch den Besteller bzw. Kunden zu tragen. Bei einem Bestellwert von weniger als 50,- netto ist DURATEC berechtigt, eine Pauschale von 20,- netto zur Kompensation des Abwicklungsaufwands in Rechnung zu stellen.

Der Preis wird mit Lieferung der bestellten Ware oder mit der er- brachten Leistung fällig. Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen zu erbringen. Es gelten die speziellen Zahlungsmodalitäten der betreffenden – für die Lieferung bzw. Leistung erstellten – Rechnung. Gegenüber Forderungen der DURATEC kann der Besteller bzw. Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.

Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfä- higkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers bzw. Kunden ist DURATEC – unbeschadet sonstiger Rechte von DURATEC – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Die Liefer- bzw. Leistungspflichten ruhen, solange der Besteller bzw. Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz geltend gemacht – § 288 BGB.

4. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hockenheim. Die Gefahren des Transports gehen zu Lasten des Bestellers bzw. Kunden. Die Sendung wird von DURATEC nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers bzw. Kunden und auf Kosten des Bestellers bzw. Kunden gegen Diebstahl, Bruch- Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versi- chert.

Es gilt deutsches Recht. Sofern der Besteller bzw. Kunde Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließ- licher Gerichtsstand der Sitz der DURATEC Analysentechnik GmbH ver- einbart.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DURATEC. Der Vorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verar- beitung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehalts- ware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.

Sollte der Besteller bzw. Kunde die Ware vor der vollständigen Be- zahlung weiterveräußert haben, so gelten seine Ansprüche gegen den dritten Erwerber als an DURATEC abgetreten. Dies gilt auch für das er- worbene Miteigentum als auch für offene Forderungen aus Kundendienst- leistungen.

6. Gewährleistung und Haftung

Der Besteller bzw. Kunde hat unverzüglich zu prüfen, ob die geliefer- te Ware bzw. die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Be- schaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Im übrigen finden die Regelungen des § 377 HGB Anwendung.

DURATEC hat – unter Ausschluss weitergehender Rechte des Be- stellers bzw. Kunden – rechtzeitig angezeigte Mängel an der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware nachzuliefern bzw. eine erbrachte Leistung nachzubessern (Nacher- füllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller bzw. Kun- de die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktre- ten. Die Bestimmungen der §§ 282 und 283 BGB bleiben unberührt. Re- klamierte Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zu- rückgesandt werden.

Ansprüche gegen DURATEC aus vertraglichen Pflichtverletzungen, die DURATEC zu vertreten hat, verjähren nach Ablauf von einem Jahr. Dies gilt nicht für vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen sowie für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschrif- ten. Die Rechte eines Verbrauchers nach § 475 BGB bleiben unberührt. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern der Mangel darauf beruht, dass der Besteller bzw. Kunde oder ein Dritter – ohne Zustimmung der DURATEC – Waren verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat.

7. Datenschutz

Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Zum Zwecke der Durchführung des Auftrages werden personen- bzw. unternehmens- bezogene Daten des Bestellers bzw. Kunden erhoben, verarbeitet, ge- speichert, genutzt und weitergegeben. Der Besteller bzw. Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung und Weitergabe ausdrücklich zu.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Bestellung beteiligt sind. Die Daten werden nur zur Abwicklung der Bestellung und Verbesserung der Abwicklung ge- nutzt. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte für an- dere Zwecke erfolgt nicht.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden Verkaufs- und Lieferungs- bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Eine durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingun- gen etwa entstehenden Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertrags- auslegung unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien sinngemäß auszufüllen.